Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 20.11.1998 - 3 Sa 909/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 64 ArbGG; § 66 ArbGG; § 1 Abs. 2 KSchG; Art. 27 Abs. 1 EGBGB; Art. 30 Abs. 2 EGBGB; § 518 ZPO; § 519 ZPO
Anwendbarkeitskriteriern von deutschem Arbeitsrecht und deren Auslegung; Beurteilungskriterien für eine Beschäftigung nach deutschem Recht und nicht nach holländischem; Konkludente Rechtswahl hinsichtlich der Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrechts; Bertieblich ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeitskriteriern von deutschem Arbeitsrecht und deren Auslegung; Beurteilungskriterien für eine Beschäftigung nach deutschem Recht und nicht nach holländischem; Konkludente Rechtswahl hinsichtlich der Anwendbarkeit des deutschen Arbeitsrechts; Bertieblich ...
- unalex.eu
Art. 6 EVÜ
Subsidiäre Anknüpfung an den Ort der einstellenden Niederlassung, Art. 8 Abs. 3 Rom I-VO - Die Ausweichklausel des Art. 8 Abs. 4 Rom I-VO - engere Verbindung zu einem anderen Recht - Kriterien für die Bestimmung der engeren Beziehungen zu einem anderen Recht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Osnabrück, 24.02.1998 - 3 Ca 524/97
- LAG Niedersachsen, 20.11.1998 - 3 Sa 909/98
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.11.1998 - 3 Sa 909/98
Die Arbeitsgerichte können die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, eine Betriebsabteilung zu schließen, nur daraufhin überprüfen, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 30.04.1987 - 2 AZR 184/86 - AP 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 29.10.1992 - 2 AZR 267/92
Internationales Privatrecht - Flugpersonal - Betriebsübergang
Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.11.1998 - 3 Sa 909/98
Indizfunktion kommt der Vertragssprache, der Währung, in der die Vergütung bezahlt wird, dem Ort des Vertragsabschlusses und dem Sitz der Vertragsparteien zu (BAG, Urteil vom 29.10.1992 - 2 AZR 267/92 - AP 31 IPR Arbeitsrecht).
- BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 627/02
Kündigung; Internationales Privatrecht
Dabei hat der gewöhnliche Arbeitsort nach Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 1 EGBGB ein stärkeres Gewicht als die einstellende Niederlassung des Art. 30 Abs. 2 Halbs. 1 Nr. 2 EGBGB (Mankowski in Anm. zu LAG Niedersachsen 20. November 1998 - 3 Sa 909/98 - AR-Blattei ES 920 Internationales Arbeitsrecht Nr. 6 S. 8 f.; Thüsing BB 2003, 898, 900). - ArbG Bielefeld, 02.12.2008 - 3 Ca 2703/08
Entgeltdifferenzen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis; Internationale …
Gemeint ist damit der Ort des Vertragsschlusses (ebenso LAG Niedersachen vom 20.11.19989 - 3 Sa 909/98 in: LAGE Art. 30 EGBGB Nr. 3; Gragert/Drenckhahn in: NZA 2003, 307 unter Hinweis darauf, dass dort meist auch die Personalverwaltung erfolgt).